ahochn  Interdisziplinäre Ingenieure


        



 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen

   
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der ahochn AG und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Anwendbares Recht und Rangordnung
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind in nachfolgender Reihenfolge massgebend:
  - der abgeschlossene Vertrag
  - die Offerte der ahochn AG
  - die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ahochn AG
  - die Ausschreibung des Auftraggebers
  - die SIA-Normen und -Reglemente
  - das schweizerische Recht


3. Offerten
Angebote bleiben ohne anderweitige schriftliche Regelung während 3 Monaten ab Angebotsdatum gültig.
Im Angebot enthaltene Preis- oder Kostenangaben sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.

4. Sorgfalts- und Treuepflicht
Der Beauftragte wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln des jeweiligen Fachgebiets.
Die ahochn AG verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem welches ISO 9001: 2000 entspricht.

5. Information des Auftraggebers
Der Beauftragte informiert den Auftraggeber regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten, beinhaltend im Wesentlichen den Stand der Leistungen, der Kosten, der Qualität und der Termine.

6. Abmahnung
Auf erkennbare nachteilige Folgen von Entscheidungen und Weisungen des Auftraggebers macht der Beauftragte ihn in zweckmässiger Form aufmerksam.
Er haftet jedoch nicht für direkte und indirekte Schäden als Folge von Entscheidungen und Weisungen des Auftraggebers.

7. Vertraulichkeit
Kenntnisse aus der Auftragsbearbeitung behandelt der Beauftragte vertraulich und verwendet sie nicht zum Nachteil des Auftraggebers.
Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung kann der Beauftragte den Namen des Kunden und einen kurzen Leistungsbeschrieb in Referenzlisten oder ähnlichem angeben.

8. Veröffentlichungen
Die ahochn AG kann ihr Werk unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers veröffentlichen. Es steht ihr auch das Recht zu, in entsprechenden Veröffentlichungen des Auftraggebers oder Dritter als Urheber genannt zu werden.

9. Urheberrecht
Das Urheberrecht an ihrem Werk verbleibt bei der ahochn AG. Als Werk gelten insbesondere auch Entwürfe und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.

10. Nutzung von Arbeitsergebnissen, Aufbewahrung von Dokumenten
Mit Bezahlung des Honorars steht dem Auftraggeber das Recht zu, die Arbeitsergebnisse von der ahochn AG für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Die ahochn AG bewahrt die Dokumente im Original oder in geeigneter anderer Form während 10 Jahren ab Beendigung des Auftrages auf. Diese Dokumente verbleiben im Eigentum der ahochn AG.

  11. Beizug von Dritten
Die ahochn AG ist befugt für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auf eigene Kosten Dritte beizuziehen und diesen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren und Informationen zu unterbreiten. Die ahochn AG verpflichtet diese Dritten zur vertraulichen Behandlung der Kenntnisse.

12. Schlüsselpersonen
Schlüsselpersonen des Beauftragten, die für das Projekt verantwortlich sind, werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber ersetzt. Vorbehalten bleiben besondere Umstände wie z.B. Kündigung oder Krankheit der Schlüsselperson.

13. Honorierung und Zahlungsmodalitäten
Ohne gegenseitige Vereinbarung verstehen sich die Preise in CHF, ohne Mehrwertsteuer. Die ahochn AG hat Anspruch auf Abschlagszahlungen im Umfang der vertragsgemäss erbrachten Leistungen. Nach Möglichkeit wird ein Zahlungsplan vereinbart. Ist nichts anderes festgelegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Die ahochn AG kann eine Sicherstellung des Honorars oder eine Vorauszahlung verlangen.

14. Zusatzleistungen
Alle Leistungen die nicht schriftlich offeriert wurden gelten als Zusatzleistungen. Diese müssen gegenseitig vereinbart werden. Ohne anderweitige Regelung werden diese Zusatz-leistungen zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Normal-Stundenansätzen der ahochn AG verrechnet.

15. Arbeitsunterbruch
Bei Arbeitsunterbruch erhebt der Beauftragte keinen Anspruch auf zusätzliche Entschädigung.
Bedingt die Verzögerung bei Wiederaufnahme der Arbeiten eine Überarbeitung bestehender Grundlagen oder werden in anderer Weise Mehraufwendungen notwendig, werden diese zusätzlichen Leistungen und deren Vergütung separat vereinbart.

16. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Die Parteien können aus wichtigen Gründen jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten. Als wichtiger Grund gilt insbesonders die Nichtbegleichung von Abschlags-zahlungen oder vereinbarten Zahlungen nach Zahlungsplan.
In diesem Fall tritt der Beauftragte, nach vorangehender Mahnung, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück. Nebst Anspruch auf Entschädigung der erbrachten Leistungen wird zusätzlich Anspruch auf Entschädigung allfälligen weiteren Schadens erhoben.
Eine Haftung des Beauftragten für durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages beim Auftraggeber entstehende Schäden, z.B. durch Terminverzögerungen, Mehraufwand Planung, ist ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann im Übrigen von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen werden dem Beauftragten ohne Honorarzuschlag vergütet.

17. Haftung / Berufshaftpflichtversicherung
Der Beauftragte haftet für Schäden die in Folge von Verletzung oder Nichtbeachtung anerkannter Regeln des jeweiligen Fachgebietes bei der Erbringung seiner Leistungen entstehen.
Die ahochn AG verfügt über eine Berufshaftpflicht-versicherung mit folgender Deckung:
  - CHF10 Mio. für Personen- und Sachschäden
  - CHF5 Mio. für Bauten- und Anlageschäden sowie Vermögensschäden

18. Gerichtsstand
Zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten unter den Vertragsparteien sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der ahochn AG.

     
     
     
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