1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen der ahochn
AG und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist.
2. Anwendbares Recht und Rangordnung
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien sind
in nachfolgender Reihenfolge massgebend:
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der abgeschlossene Vertrag |
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die Offerte der ahochn AG |
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die allgemeinen Geschäftsbedingungen der ahochn AG |
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die Ausschreibung des Auftraggebers |
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die SIA-Normen und -Reglemente |
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das schweizerische Recht |
3. Offerten
Angebote bleiben ohne anderweitige schriftliche Regelung während
3 Monaten ab Angebotsdatum gültig.
Im Angebot enthaltene Preis- oder Kostenangaben sind, sofern
nicht anders vereinbart, Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. Sorgfalts- und Treuepflicht
Der Beauftragte wahrt die Interessen des Auftraggebers nach
bestem Wissen und erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen
unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln des jeweiligen
Fachgebiets.
Die ahochn AG verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem welches
ISO 9001: 2000 entspricht.
5. Information des Auftraggebers
Der Beauftragte informiert den Auftraggeber regelmässig über
den Fortschritt der Arbeiten, beinhaltend im Wesentlichen
den Stand der Leistungen, der Kosten, der Qualität und der
Termine.
6. Abmahnung
Auf erkennbare nachteilige Folgen von Entscheidungen und Weisungen
des Auftraggebers macht der Beauftragte ihn in zweckmässiger
Form aufmerksam.
Er haftet jedoch nicht für direkte und indirekte Schäden als
Folge von Entscheidungen und Weisungen des Auftraggebers.
7. Vertraulichkeit
Kenntnisse aus der Auftragsbearbeitung behandelt der Beauftragte
vertraulich und verwendet sie nicht zum Nachteil des Auftraggebers.
Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung kann der Beauftragte
den Namen des Kunden und einen kurzen Leistungsbeschrieb in
Referenzlisten oder ähnlichem angeben.
8. Veröffentlichungen
Die ahochn AG kann ihr Werk unter Wahrung der Interessen des
Auftraggebers veröffentlichen. Es steht ihr auch das Recht
zu, in entsprechenden Veröffentlichungen des Auftraggebers
oder Dritter als Urheber genannt zu werden.
9. Urheberrecht
Das Urheberrecht an ihrem Werk verbleibt bei der ahochn AG.
Als Werk gelten insbesondere auch Entwürfe und Teile von Werken,
sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter
handelt.
10. Nutzung von Arbeitsergebnissen, Aufbewahrung
von Dokumenten
Mit Bezahlung des Honorars steht dem Auftraggeber das Recht
zu, die Arbeitsergebnisse von der ahochn AG für den vereinbarten
Zweck zu verwenden.
Die ahochn AG bewahrt die Dokumente im Original oder in geeigneter
anderer Form während 10 Jahren ab Beendigung des Auftrages
auf. Diese Dokumente verbleiben im Eigentum der ahochn AG.
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11. Beizug von Dritten
Die ahochn AG ist befugt für die Erfüllung ihrer vertraglichen
Pflichten auf eigene Kosten Dritte beizuziehen und diesen Einsicht
in die Unterlagen zu gewähren und Informationen zu unterbreiten.
Die ahochn AG verpflichtet diese Dritten zur vertraulichen Behandlung
der Kenntnisse.
12. Schlüsselpersonen
Schlüsselpersonen des Beauftragten, die für das Projekt verantwortlich
sind, werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber ersetzt.
Vorbehalten bleiben besondere Umstände wie z.B. Kündigung
oder Krankheit der Schlüsselperson.
13. Honorierung und Zahlungsmodalitäten
Ohne gegenseitige Vereinbarung verstehen sich die Preise in
CHF, ohne Mehrwertsteuer. Die ahochn AG hat Anspruch auf Abschlagszahlungen
im Umfang der vertragsgemäss erbrachten Leistungen. Nach Möglichkeit
wird ein Zahlungsplan vereinbart. Ist nichts anderes festgelegt,
sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5%
verrechnet. Die ahochn AG kann eine Sicherstellung des Honorars
oder eine Vorauszahlung verlangen.
14. Zusatzleistungen
Alle Leistungen die nicht schriftlich offeriert wurden gelten
als Zusatzleistungen. Diese müssen gegenseitig vereinbart
werden. Ohne anderweitige Regelung werden diese Zusatz-leistungen
zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Normal-Stundenansätzen
der ahochn AG verrechnet.
15. Arbeitsunterbruch
Bei Arbeitsunterbruch erhebt der Beauftragte keinen Anspruch
auf zusätzliche Entschädigung.
Bedingt die Verzögerung bei Wiederaufnahme der Arbeiten eine
Überarbeitung bestehender Grundlagen oder werden in anderer
Weise Mehraufwendungen notwendig, werden diese zusätzlichen
Leistungen und deren Vergütung separat vereinbart.
16. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Die Parteien können aus wichtigen Gründen jederzeit entschädigungslos
vom Vertrag zurücktreten. Als wichtiger Grund gilt insbesonders
die Nichtbegleichung von Abschlags-zahlungen oder vereinbarten
Zahlungen nach Zahlungsplan.
In diesem Fall tritt der Beauftragte, nach vorangehender Mahnung,
mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurück. Nebst Anspruch
auf Entschädigung der erbrachten Leistungen wird zusätzlich
Anspruch auf Entschädigung allfälligen weiteren Schadens erhoben.
Eine Haftung des Beauftragten für durch die vorzeitige Beendigung
des Vertrages beim Auftraggeber entstehende Schäden, z.B.
durch Terminverzögerungen, Mehraufwand Planung, ist ausgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann im Übrigen von jeder Partei jederzeit
widerrufen oder gekündigt werden. Die bis zur Vertragsauflösung
erbrachten Leistungen werden dem Beauftragten ohne Honorarzuschlag
vergütet.
17. Haftung / Berufshaftpflichtversicherung
Der Beauftragte haftet für Schäden die in Folge von Verletzung
oder Nichtbeachtung anerkannter Regeln des jeweiligen Fachgebietes
bei der Erbringung seiner Leistungen entstehen.
Die ahochn AG verfügt über eine Berufshaftpflicht-versicherung
mit folgender Deckung:
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CHF10 Mio. für Personen- und Sachschäden |
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CHF5 Mio. für Bauten- und Anlageschäden sowie Vermögensschäden |
18. Gerichtsstand
Zuständig für die Beurteilung von Streitigkeiten unter den
Vertragsparteien sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der
ahochn AG.
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